Krankenpflegerin versetzt

Kristin Zuber kämpft vor dem Arbeitsgericht Herne um das Recht auf FFP2-Tragepause

"Wir haben uns dafür eingesetzt, dass der Arbeitgeber dafür Sorge trägt, dass wir die Maskenpausen einhalten können" erzählt Kristin Zuber aus dem Prosper-Hospital in Recklinghausen bei ver.di TV. Daraufhin sei die Krankenpflegerin von der Intensivstation auf eine andere Station versetzt worden. Zuvor habe sie und ihre Kolleg*Innen ganze Schichten mit FFP2-Maske durchgearbeitet. Jezt beschäftigt der Fall das Arbeitsgericht Herne. 

Nach einer Empfehlung der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV)  soll beim Tragen von FFP2-Masken nach 75 Minuten eine Tragepause von 30 Minuten erfolgen. Die Tragepause ist dabei nicht als Arbeitspause, sondern als Erholung gedacht, bei der Arbeiten ohne Patientenkontakt durchgeführt werden, betont Zuber. 

Die Klinikleitung hingegen hält eine Tragepause nach 120 Minuten für angemessen. Das Angebot eines alternativen, "ebenfalls anspruchsvollen" Arbeitsplatzes, bei dem das Tragen chirurgischer Masken ausreichend ist, versteht das Klinikum nicht als Strafversetzung. 
Der erste Gütetermin am Arbeitsgericht verlief ohne Einigung, die Fortsetzung folgt im Mai. 

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